Mehr Infos
Skip to main content

Einmalige Nebenleistungen

Kreditinstitute lassen sich i. d. R. mit der Grundschuld neben den Grundschuldzinsen eine zusätzliche Sicherheit für sogenannte einmalige Nebenleistungen (zwischen 5% und 10% des Grundschuldbetrages) eintragen. Hiermit sollen im Falle einer Zwangsversteigerung - pauschal - die ungefähren Zwangsversteigerungskosten mit abgedeckt werden. Dabei gilt: Die Bank kann im Falle der Zwangsversteigerung grundsätzlich die gesamte Nebenleistung verlangen. Im Verhältnis zum Kreditnehmer darf sie jedoch nur den Betrag behalten, welchen dieser der Bank aus dem Darlehensverhältnis schuldet.