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Sicherungszweckerklärung

Die Sicherungszweckerklärung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kreditnehmer und der Bank, in der geregelt wird, zu welchem Zweck eine gestellte Sicherheit dient. Sie legt fest, welche Forderungen der Bank durch die gestellte Sicherheit (z. B. Grundschuld oder Hypothek) abgesichert werden. Die Sicherungszweckerklärung ist somit der rechtliche Rahmen für die Nutzung von Sicherheiten.

Hintergrund

Bei Immobilienfinanzierungen verlangen Banken in der Regel die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch als Sicherheit für den gewährten Kredit. Da eine Grundschuld „akzessorisch“ ist (sie besteht unabhängig vom konkreten Darlehen), könnte die Bank sie theoretisch auch für andere Forderungen verwenden.

Um den Kreditnehmer vor unberechtigter Verwertung der Grundschuld zu schützen, wird eine Sicherungszweckerklärung vereinbart. Sie stellt sicher, dass die Grundschuld nur zur Absicherung der vereinbarten Forderungen verwendet werden darf.

Wichtige Inhalte der Sicherungszweckerklärung

  1. Definition der gesicherten Forderungen
    • Die Erklärung legt genau fest, welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden (z. B. ein bestimmtes Immobiliendarlehen oder mehrere Darlehen).
    • Zusätzliche Forderungen wie Dispokredite oder künftige Kredite können nur mit Zustimmung des Kreditnehmers aufgenommen werden.
  2. Umfang der Sicherheit
    • Festlegung der Höhe der Sicherheit (meist die Höhe der Grundschuld).
    • Bei Tilgung des Darlehens reduziert sich der gesicherte Betrag entsprechend.
  3. Verwertung der Sicherheit
    • Die Bank darf die Grundschuld nur verwerten, wenn der Kreditnehmer in Verzug gerät.
    • Sie muss den Kreditnehmer vorher schriftlich abmahnen und die Verwertung ankündigen.
  4. Rückgabe der Sicherheit
    • Nach vollständiger Rückzahlung der gesicherten Forderung kann der Kreditnehmer die Löschung der Grundschuld verlangen. Alternativ kann die Grundschuld für neue Finanzierungen wiederverwendet werden.
  5. Haftungsausschlüsse
    • Die Erklärung verhindert, dass die Sicherheit für fremde oder unberechtigte Forderungen der Bank herangezogen wird.

Arten der Sicherungszweckerklärung

  1. Enger Sicherungszweck
    • Die Sicherheit dient nur der Absicherung eines bestimmten Darlehens.
    • Vorteil: Der Kreditnehmer behält die Kontrolle über die Verwendung der Sicherheit.
  2. Weiter Sicherungszweck
    • Die Sicherheit dient zur Absicherung mehrerer Forderungen, z. B. auch künftiger Kredite bei derselben Bank.
    • Vorteil für die Bank: Flexibilität bei der Absicherung von Forderungen.
    • Nachteil für den Kreditnehmer: Weniger Kontrolle, da die Sicherheit umfangreicher eingesetzt werden kann.

Rechtliche Bedeutung und Risiken

  • Rechtliche Absicherung: Ohne Sicherungszweckerklärung könnte die Bank die Sicherheit für Forderungen verwenden, die der Kreditnehmer gar nicht erwartet oder beabsichtigt hat.
  • Kontrolle der Bank: Eine klare Sicherungszweckerklärung schützt den Kreditnehmer vor unberechtigter Verwertung der Grundschuld.

Risiko:
Bei einer weiten Sicherungszweckerklärung besteht die Gefahr, dass die Grundschuld für andere, ungewollte Forderungen der Bank haftet. Daher ist es wichtig, die Erklärung genau zu prüfen und gegebenenfalls auf eine enge Zweckbindung zu bestehen.

Praxistipps zur Sicherungszweckerklärung

  1. Vertrag genau prüfen
    • Lassen Sie sich die Sicherungszweckerklärung vor Unterzeichnung genau erklären.
    • Prüfen Sie, ob nur das aktuelle Darlehen gesichert wird (enger Zweck) oder auch andere Forderungen (weiter Zweck).
  2. Nachfragen bei Unklarheiten
    • Vermeiden Sie unpräzise Formulierungen wie „sämtliche Forderungen der Bank“.
  3. Löschung der Grundschuld veranlassen
    • Nach vollständiger Rückzahlung der gesicherten Forderung sollten Sie die Löschung der Grundschuld beantragen oder die Grundschuld zur weiteren Verwendung umwidmen lassen.
  4. Rechtsberatung in Anspruch nehmen
    • Bei Unsicherheiten lohnt es sich, die Sicherungszweckerklärung von einem Anwalt oder Finanzexperten prüfen zu lassen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Kreditnehmer nimmt ein Darlehen über 200.000 Euro für den Bau eines Hauses auf. Die Bank verlangt eine Grundschuld in Höhe von 200.000 Euro. Ohne Sicherungszweckerklärung könnte die Bank die Grundschuld später auch zur Absicherung anderer Forderungen (z. B. Dispokredit) verwenden. Durch die Sicherungszweckerklärung wird jedoch klar geregelt, dass die Grundschuld ausschließlich zur Absicherung dieses einen Baukredits dient.

Fazit

Die Sicherungszweckerklärung ist ein wichtiges Schutzinstrument für Kreditnehmer bei der Eintragung von Grundschulden. Sie schafft Klarheit darüber, für welche Forderungen die gestellte Sicherheit haftet, und verhindert Missbrauch durch die Bank. Wer auf eine enge Zweckbindung achtet und den Vertrag genau prüft, behält die Kontrolle über seine Sicherheiten.