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Rückauflassungsvormerkung

Die Rückauflassungsvormerkung ist ein Mittel zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstückes. Eine Eintragung der Rückauflassungsvormerkung kommt oft bei dem Verkauf von Baugrundstücken durch Städte und Gemeinden vor. Dabei werden dem Erwerber beim Kauf des Grundstückes oft bestimmte Auflagen erteilt, z.B. die Bebauung mit einer bestimmten Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist (beispielsweise innerhalb von 2 Jahren). Hält der Käufer eine solche Auflage nicht ein, so hat der frühere Eigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung. Damit soll insbesondere die Spekulation mit Grundstücken verhindert werden.