Abtretung Auszahlungsansprüche
Bei der Abtretung der Auszahlungsansprüche tritt der Darlehensnehmer (Bauherr) seine Ansprüche auf Auszahlung des Immobiliendarlehens ganz oder teilweise an einen Dritten, z. B. einen Fertighaushersteller oder Bauträger, ab. Diese Abtretung dient dem Fertighaushersteller als Sicherheit, dass er seine vertraglich vereinbarten Zahlungen aus dem Bauvertrag erhält.
Hintergrund
Fertighaushersteller fordern die Abtretung der Auszahlungsansprüche, weil:
- Finanzierungssicherheit: Der Hersteller stellt sicher, dass die Baukosten durch das Immobiliendarlehen des Bauherrn gedeckt sind.
- Vermeidung von Zahlungsausfällen: Das Risiko, dass der Bauherr die vereinbarten Raten nicht zahlt, wird reduziert.
- Rechtsanspruch auf Auszahlungen: Die Bank zahlt direkt an den Fertighaushersteller, ohne Umweg über den Bauherrn.
Ablauf der Abtretung
- Darlehensvertrag abschließen: Der Bauherr schließt mit der Bank einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Hausbaus.
- Bauvertrag mit Abtretungsklausel: Der Fertighaushersteller verlangt vom Bauherrn, dass die Auszahlungsansprüche des Darlehens an ihn abgetreten werden.
- Abtretungserklärung:
- Der Bauherr unterzeichnet eine schriftliche Abtretungserklärung zugunsten des Fertighausherstellers.
- Die Abtretung wird der Bank vorgelegt.
- Direktauszahlung: Die Bank zahlt die vereinbarten Beträge direkt an den Fertighaushersteller gemäß dem Baufortschritt.
Vorteile für die Parteien
- Für den Fertighaushersteller:
- Planungssicherheit und Schutz vor Zahlungsausfällen.
- Keine Abhängigkeit von der Zahlungsbereitschaft des Bauherrn.
- Für die Bank:
- Gewissheit, dass die Darlehensmittel für den Bauzweck verwendet werden.
- Weniger Verwaltungsaufwand durch direkte Auszahlung.
- Für den Bauherrn:
- Keine separate Zahlungsabwicklung – die Bank übernimmt die Auszahlung.
- Der Fertighaushersteller erhält fristgerecht sein Geld, was Verzögerungen vermeiden kann.
Risiken und Nachteile für den Bauherrn
- Kontrollverlust:
- Durch die Abtretung verliert der Bauherr die Kontrolle über die Auszahlung der Gelder.
- Es besteht die Gefahr, dass der Hersteller Zahlungen erhält, ohne dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
- Vorausleistung:
- Wenn die Bank zu früh auszahlt, bevor ein Bauabschnitt wirklich abgeschlossen ist, könnte der Bauherr Probleme haben, Mängel zu reklamieren.
- Bauqualität:
- Der Bauherr muss sicherstellen, dass die vereinbarten Bauabschnitte qualitätsgerecht abgeschlossen sind, bevor Zahlungen erfolgen.
- Abhängigkeit vom Hersteller:
- Bei Insolvenz des Fertighausherstellers könnte die bereits ausgezahlte Summe verloren sein, während der Bauherr weiter die Darlehensraten bedienen muss.
Praxistipps für Bauherren
- Prüfung der Abtretungsklausel
- Lassen Sie die Abtretungserklärung und die Klauseln im Bauvertrag von einem Anwalt oder Bausachverständigen prüfen.
- Ratenzahlung nach Baufortschritt
- Vereinbaren Sie mit dem Fertighaushersteller, dass die Zahlungen strikt nach dem tatsächlichen Baufortschritt erfolgen.
- Die Bank sollte nur nach Nachweis der erbrachten Leistung (z. B. durch Abnahmeprotokolle oder Gutachten) auszahlen.
- Abnahme kontrollieren
- Vor jeder Auszahlung sollten Sie oder ein unabhängiger Sachverständiger den jeweiligen Bauabschnitt auf Mängel prüfen.
- Sicherheiten prüfen
- Klären Sie, wie die Bank im Fall einer Insolvenz des Fertighausherstellers reagiert und ob es alternative Sicherheiten gibt.
- Restzahlung zurückhalten
- Halten Sie die letzte Rate (z. B. 5-10 % der Bausumme) zurück, bis das Haus vollständig fertiggestellt und mängelfrei abgenommen wurde.
Fazit
Die Abtretung der Auszahlungsansprüche an Fertighaushersteller bietet diesen finanzielle Sicherheit, birgt aber für Bauherren Risiken, da sie die Kontrolle über die Auszahlungen verlieren. Eine klare vertragliche Vereinbarung, unabhängige Kontrollen des Baufortschritts und die Einhaltung von Ratenzahlungen nach erbrachten Leistungen helfen, die Risiken zu minimieren und eine erfolgreiche Finanzierung sicherzustellen.
