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Fälligkeitsmitteilung

Beim Kauf einer Immobilie kommt irgendwann der Tag, an dem Sie den Kaufpreis zahlen müssen. Dieser Tag im im Kaufvertrag fest vereinbart und ist in der Regel der Übergabetermin. Aber obwohl der Termin für die Kaufpreisfälligkeit vertraglich vereinbart wurde, bedeutet dass nicht unbedingt, dass Sie den Kaufpreis auch an diesem Tag zahlen müssen. Zahlen müssen Sie erst, wenn Sie vom Notar die sog. Fälligkeitsmitteilung bekommen haben.

Nach Abschluss des Kaufvertrages hat das Notariat einiges zu erledigen. Dazu gehört unter anderem der Eintrag einer sog. Auflassungsvormerkung, die Prüfung hinsichtlich bestehender Vorkaufsrechte (z.B. der Kommune) und die Löschung bzw. Löschungsvormerkung für ggf. eingetragene Grundschulden. Erst wenn diese Punkte abgearbeitet sind, ist gewährleistet, dass Sie mit Zahlung des Kaufpreises auch Eigentümer der Immobilie werden.

Tipp: auch wenn im Kaufvertrag ein fester Zahlungsterm,in vereinbart wurde, zahlen Sie den Kaufpreis erst nach Eingang der Fälligkeitsmitteilung. Sollte es unerwartet Probleme geben, wird sich das Notariat rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.