Mehr Infos
Skip to main content

KfW

KfW ist die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses bundeseigene Institut vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau, energiesparendes Bauen und die Modernisierung von Gebäuden gefördert werden soll. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen stattdessen über ein durchleitendes Kredit- oder Landesfördermittelinstitut beantragt werden („Hausbankprinzip“).

Die meisten Banken bieten KfW-Darlehen nur in Verbindung mit eigenen Darlehen an. Weigert sich ihre Hausbank, ein einzelnes KfW-Darlehen abzuwickeln, hilft oft eine Beschwerde bei der KfW, die die Bank dann „auf den Topf setzt“.

Wir bieten KfW-Darlehen als sog. Stand-Alone-Lösung an, also ohne weitere Darlehen, nur für unsere Bestandskunden an. Der Grund ist simpel: wir bekommen für die Vermittlung von KfW-Darlehen nur eine vergleichsweise geringe Provision. In Anbetracht des Arbeitsaufwandes ist das für uns ein Minusgeschäft, das wir nur für unsere Kunden betreiben.

Ansonsten berücksichtigen wir bei allen Finanzierungsvorhaben selbstverständlich auch alle KfW-Förderprogramme. Diese wickeln wir -sofern möglich- vorzugsweise über Landesförderinstitute ab. Vorteil: der KfW-Anteil wird dann von den Banken, die  die verbleibende Finanzierung übernehmen, ähnlich wie Eigenkapital betrachtet. Schließlich muss die Bank nicht das Risiko für das KfW-Darlehen tragen. Das führt in der Regel zu deutliche besseren Zinskonditionen bei dem Bankdarlehen.

Wenige Banken bieten an, KfW-Darlehen, die sie selbst an die KfW durchleiten, nicht auf die Beleihung anzurechnen. Auch das kann zu besseren Zinskonditionen für das Bankdarlehen führen.

Einige Banken wickeln die KfW-Darlehen zu günstigeren Konditionen ab als es die KfW den Banken eigentlich vorgibt („Zinsrabatt auf KfW!“). Dies erfolgt meistens in Form von mehr oder weniger zeitlich befristeten Sonderaktionen.

Besonders heikel bei der KfW ist die Frage, wann man eine Bau- oder Kaufvertrag o.ä. abschließen kann. Dabei geht es um den sog. „Maßnahmenbeginn“. In der Regel dürfen verpflichtende Verträge seitens der Antragsteller erst nach der Zusage durch die KfW abgeschlossen werden. Hiervon gibt es aber Ausnahmen bzw. abweichende Regelungen (teils von Förderprogramm zu Förderprogramm unterschiedlich), die regelmäßig für Verwirrung sorgen. Wer dabei gegen die Vorgaben der KfW verstößt, muss mit einer Ablehnung durch die KfW rechnen. Und auch eine Kündigung des Kredites ist möglich, wenn die KfW bei einer späteren Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Regelungen zum Maßnahmenbeginn nicht eingehalten wurden.