Einige wenige Banken arbeiten bei den Kreditverträgen mit dem sog. Antragsverfahren. Das bedeutet, dass als erstes die Darlehensnehmer den Darlehensvertrag unterschreiben. Dies ist dann das Angebot der Darlehensnehmer an die Bank zum Abschluss eines Darlehensvertrages zu den im Vertrag genannten Konditionen. Die Bank prüft nach Eingang dieses einseitig unterschriebenen Darlehensvertrages, ob sie das Angebot annehmen will. Wenn ja, schickt sie den Darlehensnehmern ein auch von der Bank unterschriebenen Darlehensvertrag. Dieser Vertrag oder das dazugehörige Schreiben an die Darlehensnehmer nennt sich dann Annahmeerklärung (juristisch ist die Erklärung wahrscheinlich nicht ganz korrekt, aber sie erklärt es anschaulich).
Die Banken, die mit dem sog. Antragsverfahren arbeiten, erstellen die Darlehensverträge (also das Vertragsangebot) in der Regel erst nach vorheriger Prüfung. Insoweit scheint die nochmalige Prüfung nach Eingang des Antrags eine reine Formsache. Das ist sie aber nicht immer! Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, wartet vor der Unterschrift eines notariellen Kaufvertrags die Annahmeerklärung der Bank ab.
Mit Zustellung der Annahmeerklärung beginnt in der Regel auch die 14tägige Widerrufsfrist.