Beschränkte Steuerpflicht
Die beschränkte Steuerpflicht beschreibt eine steuerliche Regelung in Deutschland, die für Personen gilt, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber dennoch in Deutschland Einkünfte erzielen. Ein typisches Beispiel ist der Besitz einer vermieteten Immobilie in Deutschland. Solche Personen unterliegen in Deutschland der Besteuerung auf diese Einkünfte, jedoch nur auf die Einkünfte, die aus deutschen Quellen stammen.
Wann tritt die begrenzte Steuerpflicht ein?
Die begrenzte Steuerpflicht gilt in Deutschland, wenn:
- eine Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (d. h., sie lebt dauerhaft im Ausland),
- diese Person jedoch Einkünfte aus deutschen Quellen hat, z. B. aus Vermietung und Verpachtung einer Immobilie in Deutschland oder aus Gewerbebetrieb in Deutschland.
Beispiele für steuerpflichtige Einkünfte:
- Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie in Deutschland,
- Einkünfte aus deutschen Kapitalanlagen (unter bestimmten Umständen),
- Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist (10 Jahre nach dem Kauf).
Wie funktioniert die Besteuerung?
Die begrenzte Steuerpflicht bezieht sich nur auf die deutschen Einkünfte. Das heißt, ausländische Einkünfte oder Einkommen, das außerhalb Deutschlands erzielt wird, bleiben unberücksichtigt. Die Einkünfte aus der deutschen Immobilie müssen in einer deutschen Steuererklärung angegeben werden, und darauf werden Steuern nach deutschem Steuerrecht erhoben.
Wichtige Punkte:
- Vermietungseinkünfte in Deutschland unterliegen grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer!
- Bei der Berechnung können Kosten wie Abschreibungen, Zinsen für Immobilienkredite und andere Werbungskosten (z. B. Instandhaltungen) abgezogen werden!
- In der Regel gilt der progressive Einkommensteuertarif, abhängig von der Höhe der Einkünfte (es gibt keinen Freibetrag bei den Einkünften)!
Besonderheiten bei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Falls eine Person in ihrem Heimatland ebenfalls steuerpflichtig ist, kommt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land zur Anwendung. Diese Abkommen regeln, wie die Einkünfte aufgeteilt werden, damit eine doppelte Besteuerung vermieden wird. Meist wird in solchen Fällen die Steuer, die in Deutschland gezahlt wurde, im Heimatland angerechnet.
In der Praxis muss bei der Steuererklärung im Wohnortland eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Immobilie in Deutschland erstellt werden. Anders als bei der Steuererklärung in Deutschland können dort in der Regel die Abschreibungen auf das Gebäude nicht angesetzt werden.
Tipp: wenn Sie eine vermietete Immobilie in Deutschland besitzen bzw. erwerben wollen, sollten Sie alle steuerlichen Fragen mit einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin klären, der bzw. die sich mit den Gegebenheiten in Deutschland und in Ihrem Wohnortland auskennt.