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Kapitaldienstfähigkeit

Der Begriff Kapitaldienstfähigkeit meint die Fähigkeit der Darlehensnehmer, die Raten für ein Darlehen bzw. einen Kredit dauerhaft tragen zu können. Banken entscheiden hierüber im Rahmen der sog. Haushaltsrechnung, bei der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Dabei haben Banken teils sehr unterschiedliche Vorstellung davon, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Darlehensnehmer über eine ausreichende Kapitaldienstfähigkeit verfügen.