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Teilauszahlungszuschlag

Der Begriff Teilauszahlungszuschlag ist vor allem bei der Finanzierung von Neubauvorhaben zu finden. Insbesondere bei Neubauten wird das Darlehen meist nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern in Teilbeträgen. Diese Teilauszahlungen verursachen bei den Banken einen erhöhten Arbeitsaufwand. Um diesen Mehraufwand bezahlt zu bekommen, kann die Bank - sofern das vertraglich ausdrücklich vereinbart ist- in dieser Auszahlungsphase einen höheren Zinssatz verlangen. Dies ist dann der Teilauszahlungszuschlag.

In der Praxis verzichten die Banken schon seit vielen Jahren auf Zinsaufschläge bei Teilauszahlungen. Es gibt allerdings immer noch Banken, die die Zahl der Teilauszahlungen beschränken und - beispielsweise- aber der 9. oder 10. Teilauszahlung eine Gebühre verlangen. Aber auch das ist eher unüblich. Weitaus verbreiteter ist, einen bestimmten Mindestauszahlungsbetrag zu vereinbaren. Damit ist dann letztlich auch die Anzahl der Auszahlungen insgesamt begrenzt.

Wir prüfen natürlich, ob Banken entsprechende Zuschläge bzw. Gebühren verlangen.