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Vorlast

Von einer Vorlast spricht man, wenn bereits ein Eintrag im Grundbuch vorhanden ist und die Bank für ein Darlehen nur eine nachrangige Sicherheit in Form einer Grundschuld bekommt. Das wesentliche Merkmal einer Vorlast ist, dass andere Rechte im Grundbuch bevorzugt behandelt werden und eine Bank bei der Darlehensvergabe davon ausgehen muss, dass im schlechtesten Fall erst einmal andere zu Ihrem Recht kommen, bevor man selbst an der Reihe ist.

Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Vorlasten. Am häufigsten sind:

  • eine bereits im Grundbuch "an erster Stelle" eingetragene Grundschuld
  • ein Erbbaurecht
  • ein Nießbrauchrecht
  • ein Wohnrecht

Vorlasten haben unmittelbaren Einfluss darauf, ob eine Bank ein Darlehen vergibt. Und auch die Zinssätze können aufgrund der ggf. schechteren "nachrangigen" Sicherheiten höher sein als ohne Vorlasten.