Mehr Infos
Skip to main content

Realkredit

Als Realkredite bezeichnet man im Allgemeinen Darlehen, die komplett mittels einer sog. Realsicherheit (in der Regel in Form von Grundschulden) abgesichert werden. Das klingt erst einmal einfach, aber dahinter steckt aus Bankensicht ein ziemlicher Rattenschwanz. Dabei geht es insbesondere auch um die Bewertung der Immobilie als Sicherheit.

In der Praxis spielt das Ganze insoweit eine Rolle, dass Banken Realkredite eigentlich allein auf die Immobilie abstellen können, ohne die Bonität der Darlehensnehmer prüfen zu müssen. Bis 2016 war es auch durchaus üblich, dass Banken bei niedrigen Beleihungen (bis ca. 60% des Immobilienwertes) auf die detaillierte Bonitätsprüfung verzichtet haben (insbesondere auf die Prüfung der Einkommensverhältnisse). Das funktioniert seit der Umsetzung der sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Jahr 2016 bei natürlichen Personen nicht mehr. Bei juristischen Personen (z.B. einer GmbH) ist eine Kreditvergabe aber weiterhin nur auf Basis der Sicherheiten grundsätzlich machbar.

Erfüllt das gewünschte Darlehen die Anforderungen an einen Realkredit (bei Wohnimmobilien Beleihung bis max. ca. 80% des Beleihungswertes) kann eine Bank das Darlehen auch ein eine frisch gegründete GmbH ohne persönliche Haftung der Gesellschafter vergeben. Letzteres allerdings nur, wenn sich die Immobilie über die Mieten von selbst trägt.

Das ist eine sehr verkürzte Definition zum Thema Realkredit. Wer es geauer wissen will, kann sich die Definition bei Wikipedia anschauen. Siehe >Wikipedia-Realkredit>.