Mehr Infos
Skip to main content

Kreditfähigkeit

Um Kreditverträge rechtswirksam abschließen zu können, müssen die Darlehennehmer grundsätzlich kreditfähig sein. Das bedeutet, das natürliche Personen geschäftsfähig sein müssen. Juristische Personen müssen dagegen rechtsfähig sein (eine GmbH beispielsweise muss ins Handelsregister eingetragen sein). Ist eine natürliche oder juristische Person nicht kreditfähig, sind Darlehensverträge nichtig.

Während sich die Rechtsfähigkeit von juristischen Personen leicht überprüfen lässt, sieht das bei natürlichen Personen schon anders aus. Hier wird man - wenn keine besonderen Gründe für Zweifel vorliegen- erst einmal von der vollen Geschäftsfähigkeit ausgehen; zumindest wenn die Persn das 18. Lebensjahr erreicht hat.

Minderjährige bedürfen zur Kreditaufnahme die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) sowie zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts (§ 1643 (1) BGB in Verbindung mit § 1822 Nr. 8 BGB).

Die Kreditfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit der Kreditwürdigkeit, denn die ergibt sich aus der Bonitätsprüfung.

(Dieser Beitrag wurde ohne Einsatz von KI geschrieben)