GbR/eGbR
Definition: GbR und eGbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine einfache Personengesellschaft, die gemäß § 705 BGB durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks entsteht. Mit der Einführung des Gesellschaftsregisters im Jahr 2024 wurde die Möglichkeit geschaffen, eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) zu gründen. Die Eintragung ins Gesellschaftsregister hebt die GbR rechtlich und praktisch auf eine neue Ebene und ermöglicht mehr Rechtssicherheit sowie Transparenz.
Merkmale der eGbR
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Eintragung ins Gesellschaftsregister:
- Die eGbR wird in ein beim zuständigen Amtsgericht geführtes Gesellschaftsregister eingetragen. Damit erhält sie eine öffentliche Registrierung, ähnlich wie eine GmbH im Handelsregister.
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Rechtsfähigkeit:
- Auch die „klassische“ GbR kann rechtsfähig sein, wenn sie im Rechtsverkehr auftritt. Die Eintragung als eGbR führt jedoch zu einer deutlichen Vereinfachung der Rechtsfähigkeit und der Möglichkeit, Rechte und Pflichten als Gesellschaft wahrzunehmen.
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Gründung und Zweck:
- Die eGbR eignet sich für alle GbRs, die rechtlich oder wirtschaftlich größere Projekte verfolgen, z. B. Grundstückskäufe, Immobilienprojekte oder Unternehmensbeteiligungen.
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Transparenz:
- Durch die Eintragung ins Gesellschaftsregister wird die Zusammensetzung der Gesellschafter und deren Vertretungsmacht für Dritte klar ersichtlich. Dies schafft Vertrauen im Geschäftsverkehr.
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Haftung:
- Auch die Gesellschafter der eGbR haften weiterhin persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft, sofern im Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung getroffen wurde.
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Bindung an das Gesellschaftsregister:
- Die eGbR ist verpflichtet, relevante Änderungen, wie den Wechsel von Gesellschaftern, Änderungen im Gesellschaftszweck oder die Auflösung der Gesellschaft, im Register einzutragen.
Unterschiede zwischen GbR und eGbR
| Merkmal | GbR | eGbR |
|---|---|---|
| Eintragung | Keine Eintragung erforderlich | Eintragung ins Gesellschaftsregister |
| Rechtsfähigkeit | Rechtsfähig unter Bedingungen | Automatisch rechtsfähig |
| Transparenz | Eingeschränkt | Hoch, durch öffentliches Register |
| Verwendbarkeit | Privatpersonen, kleinere Projekte | Größere Projekte, Immobilien, Unternehmen |
| Vertrauenswürdigkeit | Geringer im Geschäftsverkehr | Höher durch öffentliche Eintragung |
Warum Banken GbRs ungern finanzieren
Auch mit der Möglichkeit der eGbR stehen Banken der Finanzierung von GbRs oft zurückhaltend gegenüber. Gründe dafür sind:
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Unbeschränkte Haftung:
- Sowohl bei der klassischen GbR als auch bei der eGbR haften die Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch. Für Banken bedeutet dies ein hohes Haftungsrisiko, insbesondere wenn ein Gesellschafter insolvent wird oder aus der GbR ausscheidet.
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Intransparenz bei der GbR:
- Ohne Eintragung ins Gesellschaftsregister (bei der klassischen GbR) ist die Zusammensetzung der Gesellschafter oft schwer nachvollziehbar. Bei der eGbR entfällt dieses Problem durch die Registereintragung.
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Instabilität:
- Eine GbR (auch die eGbR) kann durch das Ausscheiden eines Gesellschafters oder andere Veränderungen rechtlich aufgelöst werden. Diese potenzielle Instabilität schreckt Banken ab, insbesondere bei langfristigen Finanzierungen.
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Verwaltungsaufwand:
- Banken müssen die Bonität aller Gesellschafter individuell prüfen, da diese gesamtschuldnerisch haften. Dies erhöht den Prüfungsaufwand und die Komplexität der Kreditvergabe.
Warum manche Banken eGbRs dennoch finanzieren
Einige Banken sind bereit, GbRs oder eGbRs zu finanzieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
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Eintragung als eGbR:
- Die Eintragung ins Gesellschaftsregister schafft Vertrauen, da die Vertretungsverhältnisse und die Gesellschafterzusammensetzung öffentlich einsehbar sind.
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Solider Gesellschaftsvertrag:
- Ein klar geregelter Gesellschaftsvertrag, der Haftungsfragen und Zuständigkeiten präzise festlegt, verringert das Risiko für die Bank.
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Bonität der Gesellschafter:
- Wenn die Gesellschafter über eine gute Bonität und ein hohes Eigenkapital verfügen, sinkt das Ausfallrisiko.
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Absicherung durch Grundpfandrechte:
- Insbesondere bei Immobilienprojekten dient die Immobilie selbst als Sicherheit, sodass das Risiko der Bank reduziert wird.
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Erfahrung der Bank:
- Einige Banken haben sich auf die Finanzierung von Gemeinschaftsprojekten oder Bauträger-GbRs spezialisiert und bringen entsprechendes Know-how mit.
Fazit
Die Einführung der eGbR durch das Gesellschaftsregister im Jahr 2024 erhöht die Transparenz und Rechtssicherheit bei GbRs, was ihre Attraktivität im Geschäftsverkehr steigert. Dennoch bleiben Banken bei der Finanzierung von GbRs, insbesondere von nicht eingetragenen Gesellschaften, oft vorsichtig, da Haftungsrisiken und strukturelle Unsicherheiten bestehen. Die eGbR bietet jedoch eine Lösung, um Vertrauen zu schaffen und rechtliche Risiken zu minimieren, was bei der Finanzierung durch spezialisierte Banken Vorteile bringen kann.
(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt)
