Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß, das im deutschen Baurecht die maximal zulässige Bebauung eines Grundstücks festlegt. Sie gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche mit baulichen Anlagen überbaut werden darf. Die GRZ wird in der Regel als Dezimalzahl angegeben (z. B. 0,4) und ist im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Formel für die GRZ
Die Grundflächenzahl wird wie folgt berechnet:
Zula¨ssige Grundfla¨che=GRZ×Grundstu¨cksfla¨che\text{Zulässige Grundfläche} = \text{GRZ} \times \text{Grundstücksfläche}
Beispiel:
Für ein Grundstück mit einer Fläche von 800 m² und einer GRZ von 0,4 darf maximal eine Grundfläche von 320 m² überbaut werden.
Was gehört zur "bebauten Grundfläche"?
Zur bebauten Grundfläche zählen in der Regel alle Flächen, die durch Gebäude oder andere bauliche Anlagen überbaut sind, wie z. B.:
- Wohngebäude
- Garagen und Carports
- Terrassen (wenn sie überdacht sind)
- Nebenanlagen (z. B. Gartenhäuschen, überdachte Fahrradständer)
Nicht berücksichtigt werden in der Regel unversiegelte Flächen, wie Grünflächen, offene Terrassen oder Zufahrten, sofern sie nicht überbaut oder versiegelt sind.
Rechtsgrundlage
Die GRZ ist ein zentraler Bestandteil der Baunutzungsverordnung (BauNVO). In § 19 BauNVO wird die Definition der Grundflächenzahl sowie deren Berechnung und Anwendung geregelt. Sie dient dazu, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und übermäßige Versiegelung von Grundstücken zu vermeiden.
Bedeutung der GRZ
Die Grundflächenzahl ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Planung und Nutzung von Grundstücken:
- Steuerung der Bebauungsdichte:
- Sie begrenzt die bauliche Nutzung eines Grundstücks und sorgt für eine ausgewogene Bebauung in Wohn- oder Gewerbegebieten.
- Schutz von Grünflächen:
- Durch die Begrenzung der überbauten Fläche soll eine übermäßige Versiegelung vermieden und genügend Platz für Grünflächen erhalten bleiben.
- Klimaschutz und Wasserhaushalt:
- Die GRZ trägt dazu bei, das Mikroklima zu schützen und den natürlichen Wasserhaushalt durch nicht versiegelte Flächen zu erhalten.
Abweichungen und Sonderregelungen
In bestimmten Fällen können durch Befreiungen oder Sonderregelungen von der festgelegten GRZ abgewichen werden:
- GRZ 0,4 + Nebenanlagen:
- In vielen Bebauungsplänen wird die GRZ durch § 19 Abs. 4 BauNVO erweitert, sodass Nebenanlagen (z. B. Garagen) zusätzlich auf die GRZ angerechnet werden können, ohne sie zu überschreiten.
- Befreiungen (§ 31 BauGB):
- Die Gemeinde kann im Einzelfall eine Befreiung von der GRZ erteilen, wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen.
Beispiel für die Praxis
Ein Grundstück hat eine Fläche von 1.000 m² und eine GRZ von 0,3. Somit dürfen 300 m² der Fläche bebaut werden. Der Eigentümer plant ein Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 200 m² und eine Garage mit 50 m². Zusätzlich möchte er eine überdachte Terrasse von 60 m² errichten.
- Bebaut:
- Gebäude: 200 m²
- Garage: 50 m²
- Terrasse: 60 m²
In diesem Fall überschreitet der Eigentümer die zulässige GRZ (310 m² statt 300 m²) und müsste eine Befreiung beantragen.
Fazit
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein essenzielles Planungsinstrument im deutschen Baurecht. Sie sorgt für eine ausgewogene Bebauung, schützt Grünflächen und trägt zur Erhaltung des natürlichen Wasserhaushalts bei. Eigentümer und Bauherren sollten die GRZ ihres Grundstücks unbedingt beachten, da eine Überschreitung ohne Genehmigung baurechtliche Konsequenzen haben kann.
(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI geschrieben und redaktionell überarbeitet und ergänzt)