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Schuldnertausch & Schuldnerwechsel

Von einem Schuldnertausch oder Schuldnerwechsel spricht man immer dann, wenn der oder die Darlehensnehmer wechseln bzw. ausgetauscht werden. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Käufer einer Immobilie die vorhandene Finanzierung übernehmen wollen, weil diese vergleichsweise günstige Konditionen hat.

Der Schuldnertausch bzw. Schuldnerwechsel bedarf immer der Zustimmung der jeweiligen Bank. Diese nimmt dann die übliche Bonitätsprüfung vor und entscheidet dann, ob sie einem Schuldnerwechsel zustimmt. Erfahrungsgemäß tun sich Banken gerade bei einem Verkauf sehr schwer damit. Anders sieht es auch, wenn beispielsweise ein Ex-Partner aus dem bestehenden Darlehensvertrag "aussteigen" und dafür der bzw. neue Partner(in) in dem Darlehensvertrag mitverpflichtet werden soll.