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Wärmeschutzverordnung

Die sogenannte Wärmeschutzverordnung („Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden“) war die erste öffentlich-rechtliche Vorschrift Deutschlands, die einen energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden vorgeschrieben hat.

Die WärmeschutzV bzw. WSchVO trat am 1. November 1977 als Folge des 1976 vom Bundestag beschlossenen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in Kraft und wurde am 1. Januar 1984 mit der 2. Wärmeschutzverordnung und am 1. Januar 1995 mit der 3. Wärmeschutzverordnung novelliert.

Am 1. Februar 2002 wurde sie von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, die die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zu einem Vorschriftenwerk vereint. Auch das am 1. November 2020 eingeführte Gebäudeenergiegesetz nimmt noch Bezug auf die Wärmeschutzverordnung.

Wärmeschutzverordnung

Einführung

Wesentliche Inhalte

WSchVO 1977

01. November 1977

Begrenzung des Wärmedurchgangs durch Einführung max. Wärmedurchgangskoeffizienten und der Wärmeverluste durch Undichtheiten

WSchVO 1982

01. März 1982 und 1. Januar 1984

Verschärfung der WärmeschutzV 1977, "Bedingte Anforderungen" für bestimmte bauliche Änderungen im Bestand (Anlage 1 Nr. 9), Anforderungen zum Wärmeschutz im Sommer (Anlage 1 Nr. 7)

WSchVO 1995

01. Januar 1995

Verschärfung der Anforderungen der WärmeschutzV 1982/ 84, methodische Änderungen, Bilanzierung solarer Gewinne durch Verwendung "äquivalenter Wärmedurchgangskoeffizienten", Wärmebilanz berücksichtigt nun Lüftungswärmeverluste über Wärmerückgewinnung

Vor Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung gab es keine gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz von Wohngebäuden. Gebäude, die vor dem 01.November 1977 eine Baugenehmigung erhalten haben und zwischenzeitlich nicht modernisiert wurden, verfügen daher in der Regel nur über eine mehr als unzureichende Dachdämmung bzw. Fassadendämmung.