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Effektivzins gem. Preisangabenverordnung (PAngV)

Der Effektivzins ist ein Maß, das die tatsächlichen jährlichen Kosten eines Kredits für den Kreditnehmer ausdrückt. Er wird gemäß der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) berechnet und berücksichtigt alle verpflichtenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kredit entstehen. Ziel des Effektivzinses ist es, die Vergleichbarkeit von Kreditangeboten sicherzustellen.

Kosten, die im Effektivzins berücksichtigt werden müssen

Gemäß der PAngV müssen folgende Kosten in die Berechnung des Effektivzinses einfließen:

  1. Sollzinssatz (Nominalzins): Der vereinbarte Zinssatz, auf dessen Basis die Zinszahlungen berechnet werden.
  2. Bearbeitungsgebühren: Einmalige oder laufende Gebühren, die direkt mit der Kreditvergabe zusammenhängen.
  3. Kontoführungsgebühren: Kosten für ein verpflichtend mit dem Kredit verbundenes Konto.
  4. Auszahlungsabschläge (Disagio): Wenn der Kredit nicht zu 100 % ausgezahlt wird (z.B. bei 98 % Auszahlung und 2 % Disagio).
  5. Zahlungsmodalitäten: Frequenz und Höhe der Ratenzahlungen, Tilgungsstruktur und Fälligkeit der Zinsen.
  6. Restschuld bei endfälligen Krediten: Eventuelle Restbeträge am Ende der Laufzeit.
  7. Kosten für die Vermittlung des Verbraucherdarlehens (sofern diese dem Darlehensnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden)

Ist eine Änderung des Zinssatzes oder sonstiger in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einzubeziehender Kosten vorbehalten und ist ihre zahlenmäßige Bestimmung im Zeitpunkt der Berechnung des effektiven Jahreszinses nicht möglich, so wird bei der Berechnung von der Annahme ausgegangen, dass der Sollzinssatz und die sonstigen Kosten gemessen an der ursprünglichen Höhe fest bleiben und bis zum Ende des Verbraucherdarlehensvertrags gelten.

Kosten, die im Effektivzins NICHT berücksichtigt werden

  1. Freiwillige Kosten: Kosten, die nicht zwingend mit dem Kreditabschluss verbunden sind, wie z. B. freiwillig abgeschlossene Restschuldversicherungen.
  2. Verzugszinsen: Zinsen, die bei verspäteter Zahlung der Kreditraten anfallen.
  3. Notarkosten: Im Zusammenhang mit Grundbuch- und Sicherungseintragungen.
  4. Sondertilgungen: Gebühren oder Ersparnisse, die aus einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits entstehen, da diese nicht standardisiert berücksichtigt werden können.
  5. Wechselkursrisiken: Bei Fremdwährungskrediten.

Praktische Hinweise

  • Vergleiche kritisch hinterfragen: Da der Effektivzins nicht alle möglichen Kosten berücksichtigt, sollte ein Kreditnehmer immer auch die Gesamtkosten eines Kredits prüfen.
  • Individuelle Gesamtkosten ermitteln: Insbesondere freiwillige Kosten, wie Versicherungen oder Gebühren für Sondertilgungen, müssen separat berücksichtigt werden.
  • Beratung einholen: Eine unabhängige Beratung kann helfen, die "Tricks" hinter einem scheinbar günstigen Effektivzins zu erkennen.

Der Effektivzins ist ein wichtiger Vergleichsparameter, aber nur in Verbindung mit einer transparenten Gesamtkostenübersicht lassen sich fundierte Entscheidungen treffen.