Unter Tilgungssatzwechsel versteht man die Erhöhung oder Senkung des ursprünglich vereinbarten anfänglichen Tilgungssatzes eines Darlehens. Diese Tilgungssatzwechsel ist nur möglich, wenn dieser im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Üblich ist ein Tilgungssatz von maximal 5% jährlich, wobei der ursprünglich vereinbarte Tilgungssatz meist die Untergrenze ist. Auch ein Tilgungssatzwechsel von plus 1% oder minus 1% gegenüber dem ursprünglichen Tilgungssatz ist bei einigen Banken üblich. Die Anzahl der Tilgungssatzwechsel während der Zinsbindung ist meist begrenzt.
Nicht alle Banken bieten die Möglichkeit, den Tilgungssatz während der Zinsbindung zu verändern. Interessant ist die Tilgungssatzwechsel, um die Ratenhöhe an sich ändernde persönliche Rahmenbedingen anzupassen. So kann eine beispielsweise während Kindererziehungszeiten die anfängliche Tilgungsrate niedrig gehalten und bei Wiedereinstieg ins Berufsleben erhöht werden. Das funktioniert natürlich auch in die andere Richtung. Die Möglichkeit eines Tilgungssatzwechsels macht die Finanzierung also insgesamt etwas flexibler.