Der Grundstückseigentümer erteilt in einer notariell beglaubigten Urkunde seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks, verbunden mit dem Auftrag diese Belastung (Grundschuld} in das Grundbuch einzutragen.
Die Grundschuldbestellungsunterlagen werden nach der Darlehenszusage der Bank erstellt und sind meist Bestandteil des Vertragsangebotes. Die Grundschuldbestellungsunterlagen bekommt man nicht vor der abschließenden Zusage, da allein die Zusendung der Grundschuldbestellungsunterlagen schon als verbindliche Finanzierungszusage gesehen werden kann.