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Immobiliarverbraucherdarlehen (IVD)

Ein Immobiliarverbraucherdarlehen (IVD) ist ein Darlehen, das von einem Verbraucher aufgenommen wird und bei dem ein Grundstück, eine Immobilie oder ein grundstücksgleiches Recht (z. B. Erbbaurecht) als Sicherheit dient oder das der Finanzierung eines solchen Vermögenswertes dient. Immobiliarverbraucherdarlehen sind in der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (RL 2014/17/EU) geregelt und in Deutschland durch die §§ 491 ff. BGB sowie die Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) umgesetzt.

Merkmale des Immobiliarverbraucherdarlehens

  1. Verwendungszweck
    • Finanzierung des Kaufs, Baus oder der Renovierung einer Immobilie.
    • Absicherung durch ein Grundpfandrecht (z. B. Grundschuld oder Hypothek).
  2. Laufzeit
    • In der Regel langfristig (10–30 Jahre), abhängig von der Zinsbindung und Tilgungsdauer.
  3. Absicherung
    • Die Immobilie dient als dingliche Sicherheit. Bei Zahlungsausfall kann die Bank auf die Immobilie zugreifen (Zwangsversteigerung).
  4. Besonderer Schutz für Verbraucher
    • IVDs unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften, um Verbraucher vor Übervorteilung oder Überschuldung zu schützen. Dazu gehören die Bonitätsprüfung, erweiterte Informationspflichten und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Definition des allgemeinen Verbraucherdarlehens (AVD)

Ein allgemeines Verbraucherdarlehen (AVD) ist ein Kredit, der einem Verbraucher zu privaten Zwecken gewährt wird, ohne dass eine spezifische Zweckbindung an eine Immobilie besteht. Es ist durch die §§ 488 ff. BGB geregelt und umfasst verschiedene Formen von Krediten wie:

  • Ratenkredite (z. B. für Konsumgüter wie Autos, Elektronik).
  • Dispositionskredite.
  • Rahmenkredite oder Kreditkartenkredite.

Unterschiede zwischen Immobiliarverbraucherdarlehen (IVD) und allgemeinem Verbraucherdarlehen (AVD)

Aspekt

Immobiliarverbraucherdarlehen (IVD)

Allgemeines Verbraucherdarlehen (AVD)

Verwendungszweck

Immobilie oder grundstücksgleiches Recht (z. B. Kauf, Bau, Renovierung).

Nicht zweckgebunden oder für Konsumgüter, Dienstleistungen.

Sicherheiten

Dingliche Sicherung durch Grundpfandrechte (z. B. Grundschuld, Hypothek).

Meist keine oder persönliche Sicherheiten (z. B. Bürgschaft, Einkommen).

Darlehenshöhe

In der Regel hohe Beträge (oft sechsstelliger Bereich).

Geringere Beträge (oft vier- bis fünfstelliger Bereich).

Laufzeit

Langfristig (10–30 Jahre oder mehr).

Kurz- bis mittelfristig (1–10 Jahre).

Bonitätsprüfung

Sehr streng, inkl. langfristiger Tragfähigkeitsprüfung und Immobilienbewertung.

Prüfung auf Grundlage des Einkommens und der Schufa-Auskunft.

Informationspflichten

Umfassend: Kreditgeber muss z. B. ein Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS) zur Verfügung stellen.

Standardisierte vorvertragliche Informationen, aber weniger umfangreich.

Zinsniveau

Niedriger, da dingliche Sicherung durch Immobilie.

Höher, da höhere Risiken ohne dingliche Sicherheiten.

Widerrufsrecht

14 Tage (gesetzlich vorgeschrieben).

14 Tage (gesetzlich vorgeschrieben).

Rechtsgrundlage

§§ 491 ff. BGB, EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, ImmVermV.

§§ 488 ff. BGB.

Sonderkündigungsrecht

Nur bei besonderem Grund möglich!

Ein AVD kann jederzeit gegen Zahlung einer kleinen Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden!

Besonderheiten des Immobiliarverbraucherdarlehens

  1. Strenge Bonitätsprüfung
    • Kreditgeber müssen eine detaillierte Prüfung der finanziellen Situation des Verbrauchers durchführen.
    • Eine Vergabe ohne ausreichende Bonität ist nicht erlaubt (§ 505b BGB).
  2. Beratungs- und Dokumentationspflichten
    • Kreditgeber sind verpflichtet, umfassend zu beraten und schriftliche Informationen (z. B. ESIS-Merkblatt) bereitzustellen.
  3. Folgen eines Zahlungsausfalls
    • Bei Zahlungsverzug kann die Bank die Immobilie verwerten (Zwangsversteigerung). Dies ist bei AVDs, die nicht durch Grundpfandrechte gesichert sind, nicht der Fall.
  4. Widerrufsrecht und Rückabwicklung
    • Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das es ihnen erlaubt, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

Fazit

Während das Immobiliarverbraucherdarlehen (IVD) speziell auf Immobilien und grundstücksbezogene Finanzierungen zugeschnitten ist, zeichnet sich das allgemeine Verbraucherdarlehen (AVD) durch geringere Anforderungen, kürzere Laufzeiten und eine breitere Verwendungsmöglichkeit aus. Der entscheidende Unterschied liegt in der Besicherung: IVDs werden durch Grundpfandrechte abgesichert, während AVDs meist ungesichert oder durch persönliche Sicherheiten vergeben werden. Verbraucher sollten diese Unterschiede berücksichtigen, insbesondere die langfristigen Verpflichtungen und Sicherheiten eines IVD.

(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und anschließend redaktionell überarbeitet und ergänzt)