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Aufwendungsdarlehen

Als Aufwendungsdarlehen bezeichnet man eine besondere Form der Förderung von Wohneigentum, wie es sie viele Jahre u.a. in Hamburg gegeben hat.

Bei einem Aufwendungsdarlehen bekommen die Begünstigten nicht sofort eine Summe X als Darlehen, sondern einen monatlichen Teilbetrag ausgezahlt. Diese "Subvention" soll helfen, die monatlichen Darlehensraten - also den Aufwand dafür- abzumildern. Durch die monatlichen Auszahlungen steigt die Darlehensschuld. Diese Darlehensschuld muss in der Regel nicht oder mit einem vergleichsweise niedrigen Zinssatz verzinst werden. Ist der maximale Darlehensbetrag ausgezahlt, beginnt die Rückzahlungsphase, in der das Darlehen damm meist zu "dann marktüblichen" Zinsen verzinst wird.

Aktuell ist uns kein Landesförderinstitut oder sonstige Institution bekannt, die Aufwendungsdarlehen vergibt.

Hinweis: auf vielen Internetseiten findet sich als Definition, dass grundsätzlich alle öffentlichen Förderdarlehen Aufwendungsdarlehen sind. Das stimmt so allerdings nicht!