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Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS)

Das ESIS (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) ist ein vorvertragliches Informationsdokument, das im Rahmen von Immobiliarverbraucherdarlehen (IVD) verpflichtend erstellt und dem Verbraucher ausgehändigt werden muss. Es dient dazu, dem Darlehensnehmer eine transparente, standardisierte und leicht vergleichbare Übersicht über die wesentlichen Bedingungen des angebotenen Kredits zu geben.

Das ESIS ist ein zentraler Bestandteil der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (RL 2014/17/EU) und wurde in Deutschland durch die Umsetzung in den §§ 491a ff. BGB sowie die Immobiliardarlehensvergabe-Verordnung (ImmVermV) verbindlich gemacht.

Zweck des ESIS

Der Zweck des ESIS besteht darin:

  1. Transparenz und Vergleichbarkeit:
    • Das Merkblatt soll Verbrauchern ermöglichen, verschiedene Kreditangebote unterschiedlicher Anbieter objektiv zu vergleichen.
  2. Verbraucherschutz:
    • Es gewährleistet, dass Verbraucher umfassend über die wesentlichen Merkmale, Kosten und Risiken eines Darlehens informiert werden, bevor sie sich vertraglich binden.
  3. Information zur Entscheidungsfindung:
    • Verbraucher sollen auf Grundlage des ESIS eine fundierte Entscheidung treffen können, ob der angebotene Kredit für sie geeignet ist.

Wer muss das ESIS erstellen?

  • Das ESIS muss vom Kreditgeber (z. B. Bank, Sparkasse, Kreditinstitut) oder einem vermittelnden Kreditvermittler erstellt werden.
  • Der Kreditgeber ist verantwortlich dafür, dass das ESIS vollständig, korrekt und verständlich formuliert ist.

Wann muss das ESIS dem Darlehensnehmer bzw. Verbraucher ausgehändigt werden?

  1. Zeitpunkt der Aushändigung:
    • Das ESIS muss dem Verbraucher vor Abschluss des Darlehensvertrags ausgehändigt werden, damit er ausreichend Zeit hat, das Angebot zu prüfen.
    • In der Regel erfolgt die Übergabe bei der Erstellung eines individuellen Kreditangebots, spätestens jedoch rechtzeitig vor der Unterzeichnung des Vertrags.
  2. Vorvertragliche Phase:
    • Das ESIS ist ein vorvertragliches Dokument und darf keine rechtliche Bindung zwischen Kreditgeber und Darlehensnehmer darstellen. Es dient rein zur Information.
  3. Reaktionszeit des Verbrauchers:
    • Nach der Aushändigung des ESIS muss dem Verbraucher eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt werden, damit er das Angebot prüfen oder andere Angebote vergleichen kann.

Inhalte des ESIS

Das ESIS muss folgende Informationen klar und übersichtlich enthalten:

  1. Identität des Kreditgebers:
    • Name, Anschrift und Kontaktinformationen des Kreditgebers oder Kreditvermittlers.
  2. Art des Darlehens:
    • Beschreibung der Darlehensart, z. B. Annuitätendarlehen, variables Darlehen.
  3. Darlehensbetrag und Laufzeit:
    • Der konkrete Kreditbetrag sowie die Laufzeit des Darlehens.
  4. Effektiver Jahreszins (APR):
    • Der effektive Jahreszins, der alle Kosten des Kredits in Prozent ausdrückt, um die Gesamtkosten transparent darzustellen.
  5. Zinsen und andere Kosten:
    • Der Sollzinssatz sowie alle zusätzlichen Gebühren, z. B. Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren.
  6. Raten und Tilgungsplan:
    • Höhe und Anzahl der Raten sowie der Tilgungsanteil in jeder Rate.
  7. Gesamtkosten:
    • Der Gesamtbetrag, den der Verbraucher während der Laufzeit zurückzahlen muss.
  8. Sicherheiten:
    • Beschreibung der Sicherheiten, die der Verbraucher stellen muss, z. B. Grundschuld oder Hypothek.
  9. Widerrufsrecht:
    • Informationen über das Widerrufsrecht des Verbrauchers und die Fristen dafür.
  10. Risiken:
    • Hinweise auf mögliche Risiken, z. B. bei einem variablen Zinssatz oder Währungsrisiken bei Fremdwährungsdarlehen.
  11. Sondertilgungen und Vorfälligkeitsentschädigung:
    • Informationen über die Möglichkeit von Sondertilgungen und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
  12. Rechte und Pflichten:
    • Detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten des Darlehensnehmers.
  13. Anpassungsmöglichkeiten:
    • Hinweise, ob und wie das Darlehen an geänderte Lebenssituationen angepasst werden kann (z. B. Tilgungsaussetzung, Änderung der Ratenhöhe).

Relevanz für Verbraucher

  • Vergleichbarkeit: Verbraucher können auf Basis des ESIS mehrere Kreditangebote nebeneinanderlegen und vergleichen.
  • Transparenz: Alle Kosten und Risiken werden offengelegt, sodass keine "versteckten Kosten" entstehen.
  • Verbraucherschutz: Der Verbraucher hat eine rechtlich gesicherte Informationsgrundlage, die ihn vor unüberlegten Vertragsabschlüssen schützt.

Fazit

Das ESIS (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) ist ein wesentliches Instrument des Verbraucherschutzes im Rahmen von Immobiliarverbraucherdarlehen. Es muss vom Kreditgeber oder Kreditvermittler erstellt und dem Verbraucher vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Es dient dazu, die Bedingungen und Kosten des Darlehens transparent darzustellen und dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, fundierte Entscheidungen zu treffen und Angebote zu vergleichen.

(Dieser Beitrag wurde mit KI erstellt und anschließend redaktionell bearbeitet und ergänzt)