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Baukindergeld

Das Baukindergeld war eine staatliche Fördermaßnahme in Deutschland, die Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen sollte. Die Förderung wurde im Rahmen des KfW-Programms 424 gewährt und war zwischen dem 18. September 2018 und dem 31. Dezember 2020 verfügbar. Ziel der Maßnahme war es, den Zugang zu Wohneigentum für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu erleichtern und damit der Wohnungsnot entgegenzuwirken.

Voraussetzungen:

  • Es musste mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt leben, das kindergeldberechtigt ist.
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen durfte eine festgelegte Grenze nicht überschreiten (90.000 Euro für ein Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind).
  • Der Kaufvertrag für die Immobilie oder die Baugenehmigung musste in der Förderperiode (18.09.2018 bis 31.12.2020) abgeschlossen werden.

Förderung:

  • Die Förderung betrug 1.200 Euro pro Kind und Jahr und wurde über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt, sodass pro Kind insgesamt 12.000 Euro gewährt wurden.
  • Das Baukindergeld konnte für selbst genutztes Wohneigentum wie Häuser oder Wohnungen beantragt werden. Ferien- oder Wochenendhäuser waren nicht förderfähig.

Zielsetzung:

Das Baukindergeld diente dazu, Familien finanziell zu entlasten, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern und so einen Beitrag zur Verringerung sozialer Ungleichheiten im Wohnungsmarkt zu leisten.

Seit dem Ende des Programms Ende 2020 wird das Baukindergeld nicht mehr gewährt, jedoch hat es vielen Familien in Deutschland während seiner Laufzeit den Erwerb von Immobilien erleichtert. Alternativ bestehen weiterhin andere Fördermaßnahmen, etwa regionale Zuschüsse oder Programme der KfW.