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Negativerklärung-Bedeutung-Definition

Die Negativerklärung ist eine vertragliche Zusicherung des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber, dass die finanzierten Vermögenswerte oder der gesamte Unternehmensbesitz während der Laufzeit des Darlehens nicht anderweitig belastet oder besichert werden. Mit dieser Klausel sichert sich der Kreditgeber eine Art "vorrangige Stellung", ohne dass eine dingliche Sicherheit (z. B. Grundschuld, Hypothek) vereinbart wird.

Die Negativerklärung kommt häufig bei unbesicherten Krediten oder bei Krediten mit nur begrenzten Sicherheiten zum Einsatz, insbesondere im gewerblichen Bereich oder bei Unternehmensfinanzierungen.

Merkmale einer Negativerklärung

  1. Verzicht auf zusätzliche Belastungen:
    Der Kreditnehmer verpflichtet sich, keine weiteren Kredite aufzunehmen oder Sicherheiten auf das finanzierte Objekt oder andere Vermögenswerte einzuräumen, die die Position des Kreditgebers beeinträchtigen könnten.
  2. Keine dingliche Sicherheit:
    Eine Negativerklärung ersetzt keine dingliche Absicherung (z. B. Grundschuld oder Hypothek), sondern stellt eine vertragliche Verpflichtung dar.
  3. Verbindliche Erklärung:
    Die Negativerklärung wird in den Kreditvertrag aufgenommen und ist für die gesamte Laufzeit des Kredits bindend.
  4. Einschränkungen für den Kreditnehmer:
    Kreditnehmer müssen vor der Begründung zusätzlicher Sicherheiten oder neuer Kredite die Zustimmung des bestehenden Kreditgebers einholen.

Anwendungsbereiche:

  • Unternehmensfinanzierung:
    Unternehmen, die einen Betriebsmittelkredit oder ein Darlehen ohne dingliche Sicherheiten aufnehmen, geben häufig eine Negativerklärung ab, um dem Kreditgeber die Sicherheit zu geben, dass keine anderweitigen Belastungen entstehen.
  • Projektfinanzierung:
    Bei Immobilienprojekten oder Investitionsvorhaben kann die Negativerklärung sicherstellen, dass die Projektmittel nicht für andere Kredite oder Belastungen verwendet werden.

Vorteile für den Kreditgeber:

  1. Vorrangstellung:
    Die Negativerklärung schützt den Kreditgeber davor, dass andere Gläubiger Vorrang erhalten oder zusätzliche Sicherheiten eingeräumt werden, die die Rückzahlung des Kredits gefährden könnten.
  2. Schnellere Vereinbarung:
    Im Vergleich zu dinglichen Sicherheiten ist die Negativerklärung weniger aufwendig, da keine Eintragung ins Grundbuch oder andere Formalitäten erforderlich sind.

Nachteile für den Kreditgeber:

  1. Kein rechtlicher Zugriff:
    Eine Negativerklärung bietet im Vergleich zu dinglichen Sicherheiten weniger Schutz. Im Falle eines Zahlungsausfalls hat der Kreditgeber keine vorrangigen Rechte auf die Vermögenswerte.
  2. Abhängigkeit von der Vertragstreue:
    Der Kreditgeber muss darauf vertrauen, dass der Kreditnehmer sich an die Verpflichtung hält. Ein Verstoß gegen die Negativerklärung kann zwar rechtliche Konsequenzen haben, schützt den Kreditgeber aber nicht unmittelbar.

Vorteile für den Kreditnehmer:

  1. Keine dingliche Belastung:
    Der Kreditnehmer muss keine Sicherheiten wie Grundstücke, Immobilien oder andere Vermögenswerte stellen, was besonders bei unbesicherten Krediten von Vorteil ist.
  2. Flexibilität:
    Die Negativerklärung ermöglicht eine Finanzierung ohne direkte Eingriffe in die Vermögensstruktur des Kreditnehmers.

Nachteile für den Kreditnehmer:

  1. Einschränkung der Handlungsfreiheit:
    Der Kreditnehmer darf während der Laufzeit des Kredits keine weiteren Sicherheiten für neue Finanzierungen stellen, ohne die Zustimmung des Kreditgebers einzuholen.
  2. Begrenzung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten:
    Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, zusätzliche Kredite aufzunehmen, da sie aufgrund der Negativerklärung keine neuen Sicherheiten stellen können.

Beispiel:

Ein Unternehmen nimmt bei einer Bank einen Betriebsmittelkredit auf, ohne dingliche Sicherheiten zu hinterlegen. Im Kreditvertrag wird eine Negativerklärung vereinbart, die dem Unternehmen untersagt, weitere Kredite aufzunehmen, die durch denselben Maschinenpark oder andere Unternehmenswerte besichert werden. Auf diese Weise schützt sich die Bank, obwohl keine formale Sicherung eingetragen wurde.

Fazit

Die Negativerklärung ist eine vertragliche Absicherung, die vor allem bei unbesicherten Krediten oder Darlehen ohne dingliche Sicherheiten eingesetzt wird. Sie schützt den Kreditgeber vor zusätzlichen Belastungen und verringert das Risiko eines Zahlungsausfalls, während sie für den Kreditnehmer eine flexible Alternative zur dinglichen Sicherung darstellt. Dennoch birgt sie für beide Seiten Einschränkungen und Risiken, weshalb sie vor allem bei Finanzierungen mit hoher Vertrauensbasis zwischen den Parteien verwendet wird.

(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell berarbeitet und ergänzt)