Das Negativzeugnis (auch Negativbescheinigung genannt) ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Kommune kein Vorkaufsrecht zum Kauf eines Grundstücks besitzt oder dass sie ein bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausüben wird. Im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung wird das beurkundende Notariat beauftragt, die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Kommune, in der das Grundstück liegt, zu beantragen. Wenn kein Vorkaufsrecht besteht oder dieses nicht ausgeübt wird, stellt die Kommune das Negativzeugnis bzw. die Negatibescheinigung aus. Mit der Vorlage des Negativzeugnisses kann dann die Eintragung der Eigentümerwechsels im Grundbuch vorgenommen werden.