Ein Rangrücktritt ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein im Grundbuch eingetragenes Recht (z. B. eine Grundschuld, eine Hypothek oder ein Nießbrauch) zugunsten eines nachrangigen Rechts in der Rangfolge zurücktritt. Dadurch erhält das nachrangige Recht im Grundbuch Vorrang, was insbesondere bei der Finanzierung von Immobilien wichtig ist.
Für die Finanzierung:
Banken verlangen bei der Vergabe von Darlehen in der Regel eine Grundschuld im ersten Rang, da diese bei einer Zwangsversteigerung als erstes befriedigt wird. Ist bereits ein anderes Recht im ersten Rang eingetragen (z. B. ein Nießbrauch oder eine ältere Grundschuld), kann ein Rangrücktritt vereinbart werden, um der neuen Grundschuld den erforderlichen Vorrang einzuräumen.
Rechtssicherheit:
Ein Rangrücktritt muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden, um rechtswirksam zu sein.
Der Rangrücktritt ermöglicht es, einer neuen Grundschuld oder einem anderen Recht Vorrang im Grundbuch einzuräumen. Dies ist häufig Voraussetzung für die Immobilienfinanzierung, da Banken auf den vorrangigen Schutz ihrer Kreditsicherheit bestehen.
(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell bearbeitet und ergänzt)