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Sondereigentum-Definition-Bedeutung

Das Sondereigentum bezeichnet gemäß dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das alleinige Eigentum eines Wohnungseigentümers an bestimmten, räumlich abgegrenzten Teilen eines Gebäudes. Es ist ein Bestandteil des Wohnungseigentums oder des Teileigentums und umfasst ausschließlich die Bereiche, die dem jeweiligen Eigentümer zur alleinigen Nutzung und Verfügung stehen, beispielsweise eine Wohnung oder gewerblich genutzte Räume.

Merkmale des Sondereigentums

  1. Alleiniges Eigentum:
    • Der Eigentümer hat die vollständige Verfügungsmacht über das Sondereigentum und trägt die alleinige Verantwortung für dessen Instandhaltung und Kosten.
  2. Abgrenzung:
    • Das Sondereigentum muss baulich klar abgegrenzt und in sich abgeschlossen sein, z. B. durch Wände, Türen oder Fenster.
    • Typischerweise gehören auch die Innenausstattung der Räume (z. B. Bodenbeläge, Wände, Sanitäranlagen) zum Sondereigentum.
  3. Beispiele:
    • Wohnungen oder Geschäftsräume in einem Mehrfamilienhaus.
    • Privat genutzte Kellerräume, Garagen oder Dachböden, sofern diese im Teilungsplan des Grundstücks als Sondereigentum definiert sind.
  4. Grenzen:
    • Das Sondereigentum bezieht sich nur auf den Innenbereich der definierten Räume. Tragende Gebäudeteile, Außenwände, das Dach und gemeinschaftlich genutzte Anlagen (z. B. Treppenhaus, Aufzug) gehören zum Gemeinschaftseigentum.

Rechtliche Grundlage

Das Sondereigentum ist durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Es entsteht durch die Teilungserklärung, in der das gesamte Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer werden in einer Gemeinschaftsordnung festgelegt.

Zusammenfassung

Sondereigentum ist das alleinige Eigentum eines Wohnungseigentümers an bestimmten, klar abgegrenzten Teilen eines Gebäudes, wie einer Wohnung oder einem Büro. Es ist Teil des Wohnungseigentums und wird durch das WEG geregelt. Gemeinschaftlich genutzte oder tragende Gebäudeteile gehören dagegen zum Gemeinschaftseigentum, für das alle Eigentümer gemeinsam verantwortlich sind.

(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell überarbeitet und ergänzt)