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Vorlast-Definition-Bedeutung

Der Begriff Vorlast bezeichnet im Bereich der Immobilienfinanzierung Belastungen oder Rechte, die im Grundbuch eines Grundstücks oder einer Immobilie eingetragen sind und vor einer neuen Grundschuld oder Hypothek Vorrang haben. Die Vorlasten bestimmen somit, in welcher Reihenfolge Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung bedient werden.

Merkmale der Vorlast

  1. Rangfolge im Grundbuch:
    • Die Einträge im Grundbuch werden in Abteilungen und innerhalb der Abteilungen nach Priorität geordnet.
    • Eine Vorlast ist ein Eintrag, der vor der neu zu bestellenden Grundschuld eingetragen ist und daher einen höheren Rang besitzt.
  2. Arten von Vorlasten:
    • Grundpfandrechte: Zum Beispiel ältere Grundschulden oder Hypotheken zugunsten anderer Gläubiger.
    • Rechte Dritter: Dazu gehören Nießbrauchrechte, Erbbaurechte oder Dienstbarkeiten (z. B. Wege- oder Leitungsrechte).
    • Lasten des öffentlichen Rechts: Wie etwa Baulasten, die aus städtebaulichen Vorgaben resultieren können.

Bedeutung der Vorlast in der Baufinanzierung

  1. Einfluss auf die Kreditvergabe:
    • Vorlasten reduzieren den sogenannten Beleihungsauslauf einer Immobilie, da der Wert der Immobilie bereits teilweise für bestehende Rechte oder Forderungen gebunden ist.
    • Banken gewähren in der Regel Darlehen mit einer Grundschuld, die einen bestimmten Rang im Grundbuch hat. Je niedriger der Rang (höhere Priorität), desto sicherer ist die Bank abgesichert.
  2. Risikobewertung:
    • Banken prüfen sorgfältig, welche Vorlasten bereits bestehen, da diese bei einer Verwertung der Immobilie Vorrang haben.
    • Hohe oder ungünstige Vorlasten können die Finanzierung erschweren oder höhere Zinssätze zur Folge haben, da das Ausfallrisiko für die Bank steigt.
  3. Verhandlung mit Vorlastinhabern:
    • In einigen Fällen kann es erforderlich sein, bestehende Vorlasten anzupassen, abzulösen oder auf einen nachrangigen Rang zu verschieben, um eine Finanzierung zu ermöglichen.

Beispiel für Vorlasten

Ein Grundstück ist mit einer Grundschuld über 100.000 Euro zugunsten einer anderen Bank belastet. Diese Grundschuld ist im Grundbuch an erster Stelle eingetragen. Wenn Sie nun eine Baufinanzierung über Ihre Bank aufnehmen, wird die neue Grundschuld in der Regel an zweiter Stelle eingetragen – die bestehende Grundschuld ist also eine Vorlast. Sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wird die erste Bank aus dem Erlös vor Ihrer Bank befriedigt.

Fazit

Die Vorlast ist ein zentraler Faktor bei der Immobilienfinanzierung, da sie die Rangfolge im Grundbuch und damit die Sicherheit einer Finanzierung beeinflusst. Bestehende Vorlasten sollten vor Abschluss eines Darlehens sorgfältig geprüft werden, um eine klare Vorstellung von den finanziellen Auswirkungen zu erhalten.

Unser Tipp: Wenn Sie eine Finanzierung planen, unterstützen wir Sie gerne dabei, die Grundbuchsituation zu analysieren, Vorlasten zu bewerten und eine optimale Finanzierungslösung für Ihre Immobilie zu finden.

(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erzeugt und redaktionell bearbeitet und ergänzt)