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Widerrufsbelehrung und Widerrufsfrist

Die Widerrufsbelehrung und die Widerrufsfrist sind wesentliche Elemente des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Darlehens- und Kreditverträgen. Sie geben Kreditnehmern das Recht, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, ohne dabei Gründe angeben zu müssen. Dieses Widerrufsrecht ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 355 ff.) geregelt und gilt insbesondere für Verbraucherkredite.

Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Information, die Kreditgeber dem Kreditnehmer vor oder spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrags zur Verfügung stellen müssen. Sie klärt den Verbraucher über folgende Punkte auf:

  1. Widerrufsrecht:

    • Hinweis, dass der Kreditnehmer den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen kann.
  2. Widerrufsfrist:

    • Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Kreditnehmer die Vertragsunterlagen einschließlich der Widerrufsbelehrung erhalten hat.
  3. Widerrufsfolgen:

    • Erläuterung, dass bei einem wirksamen Widerruf der Vertrag rückabgewickelt wird und bereits geleistete Zahlungen (z. B. Darlehensbeträge) zurückgezahlt werden müssen.
    • Information, dass der Kreditnehmer gegebenenfalls Zinsen für die Zeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung zahlen muss.
  4. Form des Widerrufs:

    • Der Widerruf muss in Textform erfolgen (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail), eine Begründung ist nicht erforderlich.

Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Kreditnehmer:

  1. Den Darlehensvertrag vollständig erhalten hat.
  2. Die Widerrufsbelehrung korrekt und vollständig vorliegt.

Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage. In Ausnahmefällen kann sie länger sein:

  • Fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung:
    • Wird der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Frist nicht zu laufen. In solchen Fällen kann das Widerrufsrecht noch Jahre später ausgeübt werden.
    • Dies war insbesondere in der Vergangenheit ein häufiges Problem, da viele Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielten (sogenannter Widerrufsjoker).

Besonderheiten bei Immobilienkrediten

  1. Besondere Belehrungspflichten:

    • Bei Immobilienkrediten gelten spezielle Regelungen, z. B. im Zusammenhang mit der Eintragung von Grundpfandrechten oder bei verbundenen Geschäften (z. B. Darlehen in Kombination mit einem Bausparvertrag).
  2. Verlängerte Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen:

    • Wird der Vertrag über Fernkommunikationsmittel (z. B. online oder telefonisch) abgeschlossen, hat der Kreditnehmer ebenfalls ein Widerrufsrecht.
  3. Rückabwicklung von Grundschulden:

    • Nach einem Widerruf bei einem Immobilienkredit müssen auch eingetragene Sicherheiten, wie eine Grundschuld, rückabgewickelt werden.

Widerrufsfolgen

  1. Rückabwicklung des Vertrags:

    • Der Kreditgeber ist verpflichtet, alle Zahlungen (z. B. Bearbeitungsgebühren) an den Kreditnehmer zurückzuerstatten.
    • Der Kreditnehmer muss den erhaltenen Kreditbetrag sowie gegebenenfalls Zinsen für die genutzte Zeit zurückzahlen.
  2. Entfall der Verpflichtungen:

    • Nach einem wirksamen Widerruf entfallen alle weiteren Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  3. Kostenregelung:

    • Der Kreditnehmer zahlt Zinsen nur für den Zeitraum, in dem er den Kredit tatsächlich in Anspruch genommen hat.
    • Weitere Kosten (z. B. für die Abwicklung) dürfen dem Kreditnehmer nicht in Rechnung gestellt werden.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – der Widerrufsjoker

In der Vergangenheit enthielten viele Kreditverträge fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen. Dies eröffnete Kreditnehmern die Möglichkeit, ihre Verträge auch Jahre nach Abschluss noch zu widerrufen. Vorteile dieses sogenannten Widerrufsjokers:

  • Umschuldung zu günstigeren Konditionen, insbesondere in Niedrigzinsphasen.
  • Rückabwicklung überteuerter Kreditverträge.

Was sollte ein Kreditnehmer beachten?

  1. Prüfung der Widerrufsbelehrung:

    • Kreditnehmer sollten die Widerrufsbelehrung vor Vertragsabschluss genau prüfen. Bei Unsicherheiten ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.
  2. Fristgerechte Ausübung:

    • Der Widerruf muss innerhalb der Frist erfolgen, es sei denn, die Belehrung ist fehlerhaft.
  3. Dokumentation des Widerrufs:

    • Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und der Zugang beim Kreditgeber dokumentiert werden (z. B. per Einschreiben mit Rückschein).
  4. Keine voreiligen Handlungen:

    • Ein Widerruf sollte gut durchdacht sein, insbesondere bei Immobilienkrediten, da dieser die gesamte Finanzierung rückabwickelt.

Unser Service

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsrecht:

  • Prüfung der Widerrufsbelehrung auf Korrektheit und Vollständigkeit.
  • Beratung, ob und wie ein Widerruf sinnvoll ist, insbesondere bei fehlerhaften Belehrungen.
  • Entwicklung alternativer Finanzierungsstrategien im Falle eines Widerrufs.

Unser Ziel ist es, Ihnen maximale Transparenz und Sicherheit bei der Entscheidung über Ihre Finanzierung zu bieten. Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite!

(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und readktionell überarbeitet und ergänzt)