Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Bescheinigung des zuständigen Bauaufsichtsamtes, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind, also baulich von anderen Wohneinheiten im Gebäude getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.
Die Abgeschlosenheitsbescheinigung ist u.a. erforderlich, wenn ein Gebäude (z.B ein Mehrfamilienhaus oder ein Wohn-und Geschäftshaus) in Wohnungseigentum umgewandelt werden soll. Sie kann zudem erforderlich sein, um Fördermittel zu beantragen, die je Wohneinheit gewährt werden (siehe u.a. KfW-Förderdarlehen).