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Abnahmeverpflichtung

Eine Abnahmeverpflichtung ist die vertraglich vereinabrte Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen. Verstreicht die Annahmefrist, kündigt eine Bank den verbleibenden Darlehensteil und kann hierfür eine Nichtabnahmeentschädigung (analog zur Vorfälligkeitsentschädigung) verlangen.