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Abtretung

Die Abtretung ist die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Bei einer Immobilienfinanzierung kommen z.B. folgende Abtretungen vor:

  • Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Investmentfonds und/oder Grundschulden
  • die Abtretung von Lebens- oder Rentenversicherung wird von den Banken aus steuerlichen Gründen meist nicht akzeptiert.

Zudem gibt es noch einen kleinen Sonderfall: die Abtretung der Rückübertragungsansprüchen bzw. von Rückgewährsansprüchen von Grundschulden. Damit tritt der Eigentümer der Immobilie die Rückübertragungsansprüche freier Grundschulden an einen nachrangigen Grundschuldgläubiger ab. Das ist beispielsweise bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB-SH) üblich.