Die Abtretung ist die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Bei einer Immobilienfinanzierung kommen z.B. folgende Abtretungen vor:
Zudem gibt es noch einen kleinen Sonderfall: die Abtretung der Rückübertragungsansprüchen bzw. von Rückgewährsansprüchen von Grundschulden. Damit tritt der Eigentümer der Immobilie die Rückübertragungsansprüche freier Grundschulden an einen nachrangigen Grundschuldgläubiger ab. Das ist beispielsweise bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB-SH) üblich.