Der Aufteilungsplan ist ein wichtiger bzw. wesentlicher Teil der Teilungserklärung. Es handelt sich dabei um eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Auf diesem Plan müssen sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar sein. Durch die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden.
Der Aufteilungsplan ist bei Kauf bzw. Beleihung einer Eigentumswohnung eine absolute Pflichtunterlage bei der Beantragung einer Finanzierung. Ist der Aufteilungsplan nicht vorhanden, kann dieser ggf. beim zuständigen Grundbuchamt bestellt werden. Unseren Kunden sind bei dabei übrigens gerne behilflich!