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Baugenehmigung

Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. In einigen Bundesländern ist für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauanzeige ausreichend.

Immobilienkäufer bzw. Kaufinteressenten sollten auf jeden Fall einen Blick in die Baugenehmigungen werfen. Insbesondere sollten sie prüfen, ob nachträgliche An- und Ausbauten eine Baugenehmigung vorliegt (beispielsweise bei Dachgeschossausbauten und Wintergärten). Auch bei Kellerräumen, die zu Wohnzwecken ausgebaut wurden, muss geklärt werden, ob die Art der Nutzung erlaubt ist.

Fehlen für Baugenehmigungen für eventuelle An- und Ausbauten oder die Nutzung bestimmter Flächen, droht eine Nutzungsuntersagung durch das zuständige Bauamt. Im schlimmsten Fall ordnet das Bauamt den Rückbau (Abriss) an. Man kann versuchen, eine Baugenehmigung nachträglich zu bekommen, aber das ist insbesondere mit Kosten verbunden.

Wichtig: auch wenn die Aus- oder Umbauarbeiten jahrzehntelang zurückliegen und/oder die Räume gefühlt schon immer so genutzt wurden, gibt es keinen Bestandsschutz oder eine Art von Gewohnheitsrecht!

Die Baugenehmigung ist bei den meisten Banken eine Pflichtunterlagen bei der Beantragung eines Darlehens (insbesondere bei der Finanzierung von Neubauvorhaben)