Belastungsvollmacht
Die Belastungsvollmacht ist eine rechtliche Vollmacht, die einer Person (in der Regel einem Käufer oder einem Darlehensnehmer) durch den Eigentümer eines Grundstücks erteilt wird, um eine Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch eintragen zu lassen. Sie wird vor allem im Rahmen von Immobilienfinanzierungen verwendet und ist ein wichtiges Instrument, um die Eintragung der Grundschuld für die Bank, die das Darlehen gewährt, sicherzustellen.
Zweck der Belastungsvollmacht
Die Belastungsvollmacht dient dazu, dass der Darlehensnehmer (bzw. ein von ihm Bevollmächtigter) die Immobilie mit einer Grundschuld belasten kann, ohne dass der aktuelle Eigentümer, z. B. der Verkäufer der Immobilie, persönlich zum Notar erscheinen muss. Dies ist besonders relevant, wenn der Eigentümer nicht direkt in den Prozess eingebunden ist, z. B. bei einem Kauf auf Kredit, bei dem der Darlehensnehmer eine Finanzierung benötigt, bevor er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
Typischer Ablauf:
- Erteilung der Vollmacht:
- Der derzeitige Eigentümer (z. B. der Verkäufer) erteilt die Belastungsvollmacht schriftlich, in der Regel notariell beglaubigt.
- Die Vollmacht gibt dem Käufer (oder einem Dritten, z. B. dem Notar oder der finanzierenden Bank) das Recht, eine Grundschuld zugunsten der Bank in das Grundbuch einzutragen.
- Eintragung der Grundschuld:
- Der Käufer, der die Immobilie finanziert, veranlasst mit Hilfe der Belastungsvollmacht die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.
- Dies dient als Sicherheit für das Darlehen, das von der finanzierenden Bank bereitgestellt wurde.
- Absicherung des Verkäufers:
- In der Belastungsvollmacht wird in der Regel festgelegt, dass die Grundschuld nur eingetragen werden darf, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. Zahlung des Kaufpreises).
Rechtliche Sicherheit:
Die Belastungsvollmacht wird häufig mit strengen Auflagen verbunden, um den Verkäufer vor Missbrauch zu schützen. So darf sie beispielsweise nur für die Eintragung der konkret vereinbarten Grundschuld verwendet werden, und der Kaufpreis muss vor oder gleichzeitig mit der Grundschuldbestellung gesichert sein.
Beispiel in der Praxis:
Ein Käufer erwirbt eine Immobilie und finanziert den Kaufpreis teilweise über ein Darlehen. Der Verkäufer ist noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Um die Finanzierung zu sichern, erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Belastungsvollmacht, damit dieser die Grundschuld für das Darlehen bereits eintragen lassen kann. Sobald der Kaufpreis gezahlt wurde, erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Synonym:
Manchmal wird die Belastungsvollmacht auch als Grundbuchvollmacht bezeichnet, wobei diese jedoch ein breiter gefasster Begriff sein kann.
Wichtig: Einige Kommunen erteilen bei dem Verkauf von Grundstücken keine Belastungsvollmacht (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Belastungsvollmacht). Das bedeutet, dass Grundschulden für eine Bank erst nach der Eigentumsumschreibung eingetragen werden können. Das kann zum Problem werden, wenn der Grundstückskaufpreis ganz oder teilweise finanziert werden muss. Die Kommunen weisen in der Regel extra darauf hin, wenn sie keine Belastungsvollmacht erteilen. Trotzdem sollte man das anhand des Kaufvertragsentwurfes genau prüfen und ggf. bei der Finanzierung berücksichtigen. Für Banken ist das meist unkritisch, sollte aber im Vorfeld besprochen werden.
(Dieser Beitrag wurde mit KI geschrieben und reaktionell überarbeitet und ergänzt)
