Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht abgerufenen Darlehen oder Darlehensteile. Der Bereitstellungszins wird nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit berechnet. Hintergrund ist, dass sich die Darlehensgeber bereits refinanziert haben und daher ihrerseits Kosten haben. Bereitstellungszins fallen vor allem bei Bauvorhaben an, denn da wird das Darlehen in Tranchen je nach Baufortschritt abgerufen und kann somit derzeit bis zu zwei Jahre (oder sogar noch länger) dauern, bis es komplett abgerufen ist.
Bei den meisten Banken ist inzwischen eine bereitstellungszinsfreie Zeit von 6-12 Monaten Standard (bei der Finanzierung von Neubauvorgaben aus 18-24 Monate). Einige Banken verlangen für eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit („BZ frei“) einen Zinszuschlag.
Wir schauen bei der Finanzierung von Neubauvorhaben, dass möglichst keine Bereitstellungszinsen anfallen.