Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Dritten (Schuldners) einzustehen - der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).
Anders als früher akzeptieren Banken im Baufinanzierungsgeschäft heutzutage kaum noch Bürgschaften für Immobiliardarlehen. Grund ist, dass Gerichte diese Bürgschaften meist als sittenwidrig einstufen, wenn der Bürge keinen wirtschaftlichen Vorteil hat, also beispielsweise nicht Miteigentümer der Immobilie ist. Statt der Bürgschaft ist ggf. eine Mitverpflichtung im Darlehensvertrag möglich. Aus den Bürgen werden dann Mitantragsteller.