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Eigenkapital

Eigene Vermögenswerte, die für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Zum Eigenkapital zählen: Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, eigenes unbelastetes Grundstück, Bausparguthaben. Das Eigenkapital bildet zusammen mit ggf. anfallenden Eigenleistungen die Eigenmittel.

Bei der Beantragung einer Finanzierung muss mindestens das gem. Finanzierungsplan einzusetzende Eigenkapital gegenüber der Bank nachgewiesen werden. Es ist darauf zu achten, dass dieses auch zur Verfügung steht, wenn es gebraucht wird bzw. eingesetzt werden soll (Stichwort Kündigungsfristen bei Sparverträgen o.ä.). Es spielt in der Regel keine Rolle, ob sich das Eigenkapital auf einem deutschen oder ausländischen Bankkonto befindet.

Besteht das Eigenkapital aus einer Schenkung aus dem Familienkreis, benötigen wir eine formlose schriftliche Bestätigung über die Schenkung sowie einen Kontoauszug (o.ä.) des Schenkenden, um nachzuweisen, dass das Kapital dort vorhanden ist. Handelt es sich um ein Darlehen aus dem Familienkreis, benötigen wir den schriftlichen Darlehensvertrag und ebenfalls einen Kontoauszug.
Bei den meisten Banken gilt der Grundsatz „Eigenkapital vor Fremdkapital“. Das bedeutet, dass die Darlehensnehmer beispielsweise bei einem Neubau erst einmal ihr komplettes Eigenkapital gem. Finanzierungsplan einsetzen, um Rechnungen zu zahlen. Erst wenn das Eigenkapital „verbraucht“ ist, zahlen Banken dann das Darlehen ganz oder teilweise aus. Aus diesem Grund ist es extrem wichtig, dass das Eigenkapital rechtzeitig bzw. schon am Anfang eines Bau- oder Kaufvorhabens zur Verfügung steht.