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Löschungsbewilligung

Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z.B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.

Man muss die Grundschuld nicht unbedingt löschen, sollte dann aber die Löschungsbewilligung gut aufheben. Sollte die Löschungsbewilligung verloren gehen, muss Ersatz beim ehemaligen Gläubiger beschafft werden. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen und beim Verkauf der Immobilie oder deren Beleihung mit einem neuen Darlehen erheblich verzögern.