Immobilienmakler und Verkäufer verlangen häufig eine Finanzierungsbestätigung, um einschätzen zu können, ob ernsthafte Kaufabsichten vorliegen und eine Finanzierung grundsätzlich möglich ist. Hiervon machen Makler und Verkäufer häufig abhängig, ob sie weitere Gespräche mit den Kaufinteressenten führen oder gar die Immobilie reservieren.
Die Finanzierungsbestätigungen sind in der Regel sehr allgemein gehalten und letztlich unverbindlich. Sie enthalten oft den Hinweis, dass sie nur „vorbehaltlich der abschließenden Bonitätsprüfung und Beleihungswertermittlung“ gelten.
Um den Kaufertrag bei einem Notar zu unterschreiben, reicht diese unverbindliche Finanzierungsbestätigung nicht aus, denn damit ist die Finanzierung noch lange nicht gesichert. Die Unterschrift sollte erst erfolgen, sobald die verbindliche Finanzierungszusage einer Bank vorliegt. Diese Zusage besteht meistens aus dem von der Bank bereits unterschriebenen Darlehensvertrag (Vertragsangebot). Aber hier ist Vorsicht angesagt, denn einige Banken (beispielsweise die Commerzbank) arbeiten nach dem sog. Antragsverfahren, bei dem die Darlehensnehmer den Vertrag zuerst unterschreiben und dann später eine entsprechende Annahmeerklärung bekommen. Diese ist dann letztlich die finale Darlehenszusage.