Die Flurkarte ist Landkarte, die alle Flurstücke einer sog. Gemarkung abbildet. Diese Karte („Amtlicher Lageplan“) kann beim zuständigen Katasteramt eingesehen und in Kopie angefordert werden. Die Flurkarte ist eine sog. Pflichtunterlagen bei der Beantragung einer Immobilienfinanzierung. Einige Banken akzeptieren allerdings auch einen einfachen Lageplan statt der Flurkarte.
Die Flurkarte darf gem. Anforderungen der Banken in der Regel nicht älter als 3 Monate sein. Ältere Flurkarten akzeptieren Banken nicht, da sich zwischenzeitlich neue Grundstücksgrenzen o.ä, ergeben haben können. Unseren Kunden sind wir gerne bei der Beschaffung einer aktuellen Flurkarte behilflich.