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Grundschuldzins

Zinsen, die im Grundbuch bei der Grundschuld mit eingetragen werden. Die Höhe des Grundschuldzinses ist unabhängig von der Darlehensforderung und ist daher abweichend von den Kreditverträgen. Um Zinsschwankungen auszugleichen und im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer alle Kosten abzudecken, werden die Zinsen im Grundbuch höher eingetragen (meist ein Zinssatz zwischen 15% und 20%).

Trotz des im Grundbuch eingetragenen Zinssatzes darf die Bank nur die Zinsen verlangen, die ihr gem. Kreditvertrag oder gesetzlichen Regelungen zustehen. Damit das gesichert ist, gehört zu jedem Darlehensvertrag auch eine Sicherungserklärung bzw. Grundschuldzweckerklärung.