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Grenzgänger

Als Grenzgänger bezeichnet man Menschen, die nicht in ihrem Wohnortland arbeiten, sondern im meist benachbarten Ausland (Grenzpendler). Die wichtigste Frage bei Grenzgängern ist immer, wo diese ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ (also Wohnort) haben und wo bzw. in welchem Land sie ihr Einkommen versteuern müssen. Das ist steuerrechtlich sehr komplex.

Wir bezeichnen alle Menschen, die ihr Geld im Ausland verdienen bzw. ihr Einkommen nicht im Wohnortland erzielen als Grenzgänger (unabhängig von der steuerlichen Definition bzw. Einstufung).
Die meisten Banken lehnen Finanzierungen für Grenzgänger grundsätzlich ab. Das gilt unabhängig vom Wohnortland oder dem Sitz des Arbeitgebers. Relativ einfach ist es noch, wenn man den Wohnsitz in Deutschland hat und in einem Nachbarland arbeitet. Da sind dann viele deutsche Banken noch bereit, Darlehen zu vergeben. Deutlich komplizierter wird es, wenn das Einkommen nicht in Euro gezahlt wird, sondern beispielsweise in Schweizer Franken (CHF) oder dänischen Kronen (DKK). Da schmilzt die Zahl der Banken schon sehr deutlich zusammen.

Da wir uns u.a. auf Immobilienfinanzierungen für sog. Steuerausländer und Grenzgänger spezialisiert haben, wissen wir sehr genau, welche Banken für eine Finanzierung in Frage kommen.

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