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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken, sowie über die Eigentumsverhältnisse und welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z.B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d.h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.

In der Praxis ist das mit der Grundbucheinsicht übrigens nicht ganz so einfach. Da die Grundbuchämter das mit dem berechtigten Interesse in der Regel nicht prüfen können/wollen, läuft es meist darauf hinaus, dass man eine schriftliche Vollmacht der aktuellen Eigentümer braucht.

Siehe auch:

  • Grundbuchauszug