Als Teileigentum wird das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes bezeichnet. Dies sind fast immer Büro- oder Praxisräume.
Grundsätzlich bieten wir auch Finanzierungen für Teileigentum an, allerdings ist die – da es sich in der Regel um eine gewerbliche genutzte Fläche handelt- komplexer als die Finanzierung einer Eigentumswohnung.
Soll das Teileigentum künftig zu Wohnzwecken genutzt werden (also zum Wohneigentum werde), werden Banken in der Regel darauf bestehen, dass die Umwandlung im Grundbuch bereits vollzogen ist. Solange dies nicht erfolgt ist, werden Banken immer davon ausgehen, dass es sich um eine gewerblich genutzte Fläche handelt. Schließlich kann und will keine Bank prüfen, ob der Umwandlung nichts im Wege steht.