Die Teilungserklärung ist die Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an bestimmten Räumlichkeiten des vorhandenen Gebäudes oder von noch zu errichtenden Gebäuden verbunden sein soll. Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungs- und ggf. Teileigentumsgrundbüchern wirksam. Dadurch ist es möglich, diese Miteigentumsanteile - also die jeweilige Wohnung oder Gewerbefläche- selbständig zu belasten. Die Teilungserklärung gibt u.a. Auskunft darüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- bzw. Gemeinschaftseigentum sind.
Die Teilungserklärung gehört zu den sog. Pflichtunterlagen, die jede Bank im Rahmen der Finanzierung bzw. Kreditprüfung benötigt. Zur vollständigen Teilungserklärung gehören dabei immer unbedingt auch die sog. Aufteilungspläne.