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Wegerecht

Recht zum Überqueren eines anderen Grundstücks. Ein Wegerecht ist immer dann erforderlich, wenn ein Grundstück keinen direkten Zugang zu öffentlichen Straßen oder Wegen hat („Helikoptergrundstück“).

Für die Finanzierung ist es unbedingt erforderlich, dass das betreffende Grundstück eine gesicherte Zuwegung hat. Das ist dann der Fall, wenn das Wegerecht grundbuchlich abgesichert bzw. ins Grundbuch des "dienenden Grundstücks" eingetragen ist. Es reicht nicht aus, wenn das Wegerecht in Form einer Baulast auf dem Nachbargrundstück bzw. den Nachbargrundstücken eingetragen ist.

Fehlt eine gesicherte Zuwegung zu dem Grundstück, werden Banken den Wert der Immobilie auf Null setzen und eine Finanzierung in der Regel ablehnen.