Eine Zustellungsvollmacht hat die Funktion, die Zustellung von Schriftstücken bei juristischen Auseinandersetzungen zu erleichtern und sicherzustellen, dass die betreffenden Schriftstücke dem Adressaten rechtswirksam zugehen. Durch die Zustellung an den Zustellungsvollmachtbevollmächtigten wird zugleich die Frist in Gang gesetzt, die für den Adressaten zur Reaktion, beispielsweise für Widerspruch oder Einspruch, verstreichen muss.
Banken verlangen diese Zustellungsvollmacht insbesondere bei Kunden mit Auslandswohnsitz, da es schwierig sein könnte, Kunden wichtige Schriftstücke im Ausland zustellen zu lassen und eine Bestätigung des Empfängers dafür zu bekommen. Diese Zustellungsvollmacht bzw. die Unterschrift des Vollmachtgebers muss häufig notariell beglaubigt werden.