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Zuteilung

Sobald ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt - also ausgezahlt - werden. Hierfür muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur zugeteilt, wenn dies beantragt wird.

Bei Zuteilung kann der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und bekommt sein Guthaben ausgezahlt. Um das Darlehen in Anspruch nehmen zu können, muss der Bausparer allerdings die Bonitätskriterien der Bausparkasse erfüllen. Einen Rechtsanspruch auf das Darlehen haben Bausparer nicht.

Der Zuteilungstermin kann zwar berechnet bzw. kalkuliert werden, darf aber nicht verbindlich zugesagt werden.